ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE BEHERBERGUNG

 

1.      Allgemeines, Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergung (im Folgenden „AGB-H“) regeln das Rechts­verhältnis zwischen der Lab 13 Wein- und Obstbau GmbH, FN 389934h, 1010 Wien, Seilerstätte 13/23 (im Folgen­den kurz „Beherberger“ oder „Lab 13“ genannt) und dem Vertrags­partner/Gast und gelten für alle in diesem Verhältnis getätigten Reservierungen und erbrachten Dienstleistungen.
  • Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Beherbergers werden ausschließlich auf Basis dieser allge­meinen Geschäftsbedingungen angeboten. Von diesen AGB-H abweichende oder ergänzende Geschäfts­bedingungen des Vertragspartners bzw. Sondervereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich verein­bart wurden.
  • Die AGB-H schließen Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Verein­barungen subsidiär.
  • Mit Abschluss einer Reservierung – ganz gleich durch welche Mittel – bestätigt der Vertrags­partner, dass er die Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diesen zustimmt.
  • Der Beherberger behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB-H, wenn dies dem Vertrags­partner zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
  • Die Hausordnung der Lab 13 sowie die Parkplatzordnung gelten als integrierender Bestandteil dieser AGB-H; letztere gehen im Zweifel vor. Alle diese Informationen sind unter at abrufbar.
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2.      Begriffsdefinitionen

Beherberger
Ist die Lab 13 Wein- und Obstbau GmbH, FN 389934h, 1010 Wien, Seilerstätte 13/23, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

Gast
Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertrags­partner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).

Vertragspartner
Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

Konsument und Unternehmer
Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.

Beherbergungsvertrag
Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird

 

3.      Vertragsabschluss – Anzahlung

 

  • Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beher­berger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäfts­zeiten des Beherbergers erfolgt.
  • Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertrags­partner auf die geforderte An­zahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einver­standen, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
  • Der Vertragspartner hat bis zu dem in der Reservierungsbestätigung angeführten Zeitpunkt die volle Zahlung des vereinbarten Entgelts im Voraus zu leisten. Bei Nichtleistung der Zahlung im Vorhinein ist der Beherberger berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten.
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4.      Beginn und Ende der Beherbergung

 

  • Der Gast hat das Recht, die zugesagten Räume ab 16:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.
  • Erscheint der Gast nicht am vereinbarten Ankunftstag, ist eine Stornogebühr in Höhe von 100% des verein­barten Entgelts zu entrichten.
  • Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tage der Abreise bis 11:00 Uhr freizumachen. Werden die gemieteten Räume nicht fristgerecht bis spätestens 11:00 Uhr freigemacht, und wurde nicht aus­drücklich ein späterer Abreisezeitpunkt vereinbart, ist der Beherberger berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen bzw. die Zimmer zu räumen und zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Vertrags­partners einzulagern bzw. zu hinterlegen.
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5.      Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornierung)

 

  • Bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstermin kann der Beherbergungsvertrag kostenlos aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss beim Beherberger schriftlich eingelangt sein.
  • Außerhalb des in Punkt 1 festgelegten Zeitraums fallen bei Rücktritt durch den folgende Stornogebühren an:
    – Bis 3 Wochen vor dem Ankunftstag (20. Tag bis 1 Woche vor dem Ankunftstermin) sind 50% des vereinbarten Gesamtpreises als Stornogebühr zu bezahlen.
    – Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag sind 70% des vereinbarten Gesamtpreises als Stornogebühr zu bezahlen.
    – Bei Nichtanreise oder Stornierung am vereinbarten Ankunftstag sind 100% des vereinbarten Gesamt­preises zu bezahlen.
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bis 3 Wochen

3 Wochen bis 1 Woche

bis 1 Woche

am Ankunftstag

keine Stornogebühren

50%

70%

100%

6.      Rechte des Vertragspartners

 

  • Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der zugesagten Räume und der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, die auch die Benützung von 16:00 Uhr des Anreisetages bis 11:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages einschließen.
  • Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Beherbergungs- und/oder Gästerichtlinien (Haus­ordnung) auszuüben.
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7.      Pflichten des Vertragspartners

 

  • Bei Vertragsabschluss ist das vereinbarte Entgelt inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer im Vorhinein durch Über­weisung zu bezahlen.
  • Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Beherbergers einzuholen.
  • Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden und Nachteil, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. Sämtliche Schäden werden in Rechnung gestellt.
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8.      Rechte des Beherbergers

 

  • Erfolgt die Bezahlung des im Beherbergungsvertrag vereinbarten Entgelts inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer nicht im Vorhinein (fristgerecht), so ist der Beherberger berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
  • Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungs­pflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  • Erfolgt eine Stornierung bzw. Vertragsauflösung innerhalb der Stornofristen, so ist der Beherberger berechtigt, die in Punkt 5. aufgelisteten Stornogebühren zu verrechnen.
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9.      Pflichten des Beherbergers

Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. 

 

10.   Haftung des Beherbergers und Haftungsbeschränkungen

 

  • Der Beherberger haftet nur für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und den Beherberger oder dessen Mitarbeiter ein Verschulden trifft. Hinsichtlich Sach­schäden wird die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, gegenüber Vertragspartnern, die nicht als Verbraucher iSd §1 KSchG anzusehen sind, auch für grob fahrlässig verursachte Schäden, ausge­schlossen.
  • Für die von den Gästen eingebrachten Sachen haftet der Beherberger nur, wenn der Schaden durch den Beherberger oder seine Dienstnehmer verschuldet verursacht worden ist. Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
  • Für Wertgegenstände wird jede Haftung ausgeschlossen.
  • Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung des Beherbergers ausgeschlossen.
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11.   Tierhaltung

Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.

 

12.   Beendigung der Beherbergung

 

  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Bei vorzeitiger Abreise wird das volle vereinbarte Entgelt verrechnet bzw. einbehalten.
  • Wenn der Gast sein Chalet nicht bis 11:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages räumt (außer es ist schriftlich etwas anderes vereinbart), wird der Chaletpreis für einen weiteren Tag in Rechnung gestellt. Darüber hinaus­gehende Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestim­mungen bleiben davon unberührt.
  • Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis (zB Elementar­ereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beher­ber­gungs­vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Der Beher­berger ist in diesem Falle verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurück­zugeben, so dass er aus dem Ereignis keinen Gewinn zieht. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertrags­partners sind ausgeschlossen.
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13.   Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

  • Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
  • Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB-H sowie dem Beherbergungsvertrag, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen, die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien-Innere Stadt, Österreich, sachlich zustän­digen Gerichts, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegen­stehen.
  • Der Beherbergungsvertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
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14.   Sonstiges

 

  • Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB-H bzw. des Beherbergungsvertrages ungültig sein oder ungültig werden, verpflichten sich die Vertragsteile, eine derartige Bestimmung durch eine dem Sinn und Zweck der vorliegen­den AGB-H sowie des Beherbergungsvertrages entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Dies gilt auch für ungewollte Lücken. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
  • Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden seine sich daraus ergebenden zwingenden Rechte durch die vorliegenden AGB-H nicht eingeschränkt.
  • Die Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 ff DSGVO sind unter at abrufbar.
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